Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 207/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. August 2002 verkündete Teil-Versäumnisurteil und Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg in Bezug auf die Beklagte zu 2) und im Kostenpunkt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 2) wird als Gesamtschuldnerin neben dem bereits verurteilten Beklagten zu 1) verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 260.000,-- Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 01.07.1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) als Gesamtschuldnerin neben dem verurteilten Beklagten zu 1) verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen immateriellen Schäden sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die aus der fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang mit der Geburt des Klägers vom 5. Januar 1997 entstanden sind, bzw. entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage gegenüber der Beklagten zu 2) bleibt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz je zu ½, ferner die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) und 4) sowie 6/16 seiner eigenen außergerichtlichen Kosten.

Der Beklagte zu 1) trägt ¼ der Gerichtskosten erster Instanz, seine eigenen außergerichtlichen Kosten sowie 1/16 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Die Beklagte zu 2) trägt ¼ der Gerichtskosten erster Instanz, ½ der Gerichtskosten zweiter Instanz sowie die Gerichtskosten des Revisionsverfahrens. Ferner trägt sie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und 9/16 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte zu 2) darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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