Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 182/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 3. August 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum dahingehend abgeändert, dass die ausgeurteilte Schmerzensgeldsumme auf 20.000,-- Euro nebst Zinsen reduziert wird.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte 4/5 und die Klägerin 1/5; die Klägerin trägt darüber hinaus 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 17/16
8. Februar 2017
5 U 17/16 8. Februar 2017
Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 82/12
20. Januar 2016
25 O 82/12 20. Januar 2016
Urteil vom Landgericht Wiesbaden (7. Zivilkammer) - 7 O 55/13
27. September 2013
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Referenzen