Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 39/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Dezember 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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