Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 UF 36/07

Tenor

Auf die Berufung der Streithelferin der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf vom 9.5.2007 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ausgenommen sind die durch die im Namen der Verfahrenspflegerin und der Klägerin eingelegten Berufungen entstandenen Kosten; diese tragen die Prozessbevollmächtigten der Streithelferin der Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.


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