Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 118/07

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. Juni 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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