Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 196/07

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 24. Oktober 2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 13. Juli 2007 wird unter Aufrechterhaltung der Ordnungsmittelandrohung mit der Maßgabe bestätigt, dass es die Antragsgegnerin zu unterlassen hat, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei ebay zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, wenn nicht über das Widerrufsrecht belehrt wird, wie geschehen bei ebay im Juni 2007 unter der Artikelnummer ##### (gemäß Anlage 2 zur Antragsschrift vom 6. Juli 2007).

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 25 O 139/15
23. Februar 2016
25 O 139/15 23. Februar 2016

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