Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 383/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,-- € festgesetzt.

Den Beteiligten zu 1) und 2) wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q in I bewilligt.


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