Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 117/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04. Juli 2008 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 17 OH 47/04 LG Essen werden dem Kläger zu 7/8 und der Beklagten zu 1/8 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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