Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 567/08

Tenor

1.

Das Urteil des Landgerichts Detmold vom 23.10.2008 (4 Ns 31 Js 788/07 – 91/08) wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold zurückverwiesen.

3.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt berichtigt wird: „Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte eines Diebstahls schuldig ist“.


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