Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 27/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.251,93 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2006 zu zahlen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 11 % und die Beklagte 89 %. Die Kosten der zweiten Instanz werden von dem Beklagten getragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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