Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 79/09

Tenor

1)

Die Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ########### geleisteten Teilzahlungen ab dem 01.01.2005 mit einem Zinssatz von 4% neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinausbezahlten Zinsen ab dem 01.01.2005 zu erstatten.

2)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 75 % zu und die Beklagte 25 %.

4)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5)

Die Revision wird nicht zugelassen.


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