Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-21 U 38/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.11.2009 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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