Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 175/10

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin und die Anschlussberufung des Antragstellers wird das am 09. Juli 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht – Lüdinghausen im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird unter Abweisung des Antrags im Übrigen verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in monatlicher Höhe von 185,00 EUR beginnend mit Rechtskraft der Ehescheidung am 30.04.2011 bis zum 30.04.2014 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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