Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 123/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Juni 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.     

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.     

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.     

Die Revision wird nicht zugelassen.     


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