Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-19 U 122/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.04.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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