Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-2 Ws 372/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der zugrunde liegende Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 22. August 2012 werden aufgehoben.

 

Die durch Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid vom 17. Juni 2011 (70 Ls 819 Js 235/10 – 10/11) gewährte Strafaussetzung zur Bewährung wird wider­rufen.

 

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.