Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 UF 145/13

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Coesfeld vom 18.06.2013 abgeändert. Der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines dinglichen Arrestes wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 166.666,00 € festgesetzt.


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