Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 104/13

Tenor

Das angefochtene  Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen. 


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