Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 135/13

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 15.05.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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