Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 102/13

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Höhe des einzelnen Tagessatzes (bzgl. Einzelstrafen und Gesamtstrafe) auf 14 Euro festgesetzt wird.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte.


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