Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 92/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.08.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Landwirtschaftsgericht - Ibbenbüren wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte verurteilt bleibt, die folgenden Grundstücke im Zustand ordnungsgemäßer Bewirtschaftung an die Kläger herauszugeben :

Grundbuch von I, Flur 27, Flurstück 16, hiervon eine Teilfläche zur Größe von 10, 5312 ha, Feldblock Nr. #####/####, umrandete Fläche auf der Luftbildaufnahme gemäß Anlage; Grundbuch von I, Flur 27, Flurstück 27 zur Größe von 2,0888 ha.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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