Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 131/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Juni 2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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