Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 66/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 25.03.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brakel, 10 F 48/14, hinsichtlich der Festsetzung des Verfahrenswertes dahingehend abgeändert, dass dieser auf 4.221,- € festgesetzt wird.


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