Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 3/15

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der am 27.02.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht – Brakel zurückverwiesen.

2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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