Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 158/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


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