Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 292/15

Tenor

Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des dinglichen Arrestes wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen.

Der Tenor des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben, soweit die Anträge des Verurteilten auf Aufhebung der Pfändungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Essen vom 01. Juni 2010 zurückgewiesen worden sind.

Eine gerichtliche Entscheidung über eine Aufhebung der Pfändungs-beschlüsse ist derzeit nicht veranlasst.


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