Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 579/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2) trägt die der Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.954,46 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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