Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 43/16

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 153/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (5. Zivilsenat) - 5 U 1032/20
25. April 2022
5 U 1032/20 25. April 2022
Urteil vom Landgericht Braunschweig (3. Zivilkammer) - 3 O 481/17
24. Januar 2018
3 O 481/17 24. Januar 2018

Referenzen