Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 385/16

Tenor

Dem Betroffenen wird ohne Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in der Justizvollzugsanstalt Y am 02.05.2016 erfolgte unbekleidete Durchsuchung des Betroffenen rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Landeskasse zu tragen.


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