Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 UF 126/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 21.06.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Dortmund unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und festgestellt, dass der Antragsteller der Antragsgegnerin ab dem Monat August 2016 keinen Ehegattenunterhalt mehr schuldet.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beschwerdewert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.160 € festgesetzt.


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