Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 4/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 07.01.2020 wie folgt neu gefasst wird:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5.

Die Kosten der Streithilfe werden dem Kläger zu 3/5 auferlegt mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs.

Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.


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