Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 31/21

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Essen, Az. 2 O 96/19, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 4.541,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage gegen den Beklagten zu 2 abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 45 % und der Beklagten zu 2 zu 55 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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