Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 42/22

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der XXVI. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 22.11.2021 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 21.04.2022

nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft einstimmig beschlossen:

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.


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