Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 32/22

Tenor

Der Antrag des Klägers vom 10.02.2022 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 23.12.2021 – 5 O 265/20 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 104.823,72 € festgesetzt


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