Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 WF 171/22

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 5.10.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Rheine vom 27.9.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 17.10.2022 dahin abgeändert, dass die monatlich zu zahlende Rate auf 64,- € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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