Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 80/23

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2023 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, Aktenzeichen 19 O 395/22, abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 26.346,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2021 an die Klägerin zu zahlen.

Hinsichtlich der weitergehenden ursprünglichen Zinsforderung der Klägerin (Zinssatz von 10,75 % p.a.) bleibt die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Celle - 11 U 69/24
20. März 2025
11 U 69/24 20. März 2025

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