Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 SAF 4/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der am 11.2.2021 erlassene Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hagen aufgehoben.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren trägt die Klägerin.

Der Beschwerdewert wird auf 19.000 € festgesetzt.


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