Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 13/25

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Dezember 2024 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (5 O 63/24) mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache dorthin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsgegner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 18 20 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen