Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 192/01

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 19. September 2001 gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 31. Juli 2001 - 2 T 74/01 - wird nicht zugelassen und als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.