Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 73/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.01.2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 99/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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