Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 224/04

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Aachen zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.