Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 164/04

Tenor

1.) Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 20.7.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 167/04 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.


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