Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 192/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 470,50 Euro.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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