Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 145/06

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.07.2006 (43 O 117/05) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.


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