Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 84/07

Tenor

Die Berufung der Kläger zu 1) bis 3) gegen das am 26. April 2007 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 370/06 - wird zurückgewiesen. Die in der Berufungsinstanz erhobene weitergehende Klage der Kläger zu 1) bis 3) wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu 1) bis 3) zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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