Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 9 Sch 8-9/06

Tenor

Der Antrag, den von dem Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC (ICC International Court of Arbitration), Aktenzeichen 11833/DK/RCH, durch den Einzelschiedsrichter Frans Leonard Joseph van Wersch am 31. Mai 2005 erlassenen Zwischenschiedsspruch (Interim Award) und den am 7. März 2006 erlassenen Schiedsspruch (Final Award) für vollstreckbar zu erklären, wird unter Aufhebung beider Schiedssprüche abgelehnt.

Die Kosten beider Verfahren (9 Sch 8/06 - Interim Award – und 9 Sch 9/06 – Final Award) hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegner vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
43
44 45
46
47 48 49
50
51 52 53 54 55 56 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.