Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 21 UF 43/08

Tenor

Die Parteien werden gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts

- Familiengericht - Bergheim vom 28. Februar 2008 (61 F 315/99) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.


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