Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 25 U 7/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Februar 2008 - 17 O 251/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 45.027,77 € Zug um Zug gegen Rückübertragung der Forderung aus der Lebensversi-cherung bei der H. Lebensversicherung AG mit der Versiche-rungsnummer C XX-XXXXXX-XX zuzüglich Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Dezember 2006 aus dem Betrag von 45.027,77 € und

an den Kläger 1.641,96 € zuzüglich Zinsen von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 17. Oktober 2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.