Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 W 40/08

Tenor

1.) Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 605/04 SH I - vom 19.3.2008, wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu 1) zu tragen; Der Schuldner zu 2) trägt 1/5 der Kosten gesamtschuldnerisch mit.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.