Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 17 U 76/08

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.07.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 11 O 167/07 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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